Einführung für den Förderantrag

Bevor Sie beginnen, lesen Sie bitte sorgfältig die folgenden Informationen zur Einreichung eines Antrags bei unserer Stiftung. 

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
  • Es werden nur online eingereichte Anträge berücksichtigt. Anträge per Brief oder E-Mail werden weder vom Stiftungsrat noch von der Geschäftsstelle angenommen.
  • Formelle Anträge auf Leistungen der Stiftung werden von der Geschäftsstelle geprüft, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Personen mit Fachkenntnissen und Expertise. Diese Personen sind unabhängige Experten auf ihrem Gebiet. Nach einer erfolgreichen Vorprüfung werden Anträge, die die formellen und materiellen Anforderungen erfüllen, dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt. Die endgültige Entscheidung trifft der Stiftungsrat.
  • Berücksichtigt werden Anträge und Projekte, die geeignet sind, eine weitreichende, nachhaltige und substanzielle Wirkung zu erzielen.
  • Sie können Ihre Antragseingaben jederzeit speichern, ausdrucken und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten, bevor Sie sie einreichen.
  • Bitte beachten Sie, dass nur PDF-, JPG- und PNG-Dateien mit einer Größe von maximal 20 MB akzeptiert werden. Bei Bedarf können Sie im Internet verfügbare Komprimierungs- und Konvertierungsprogramme verwenden. Diese Begleitdokumente können Sie während des Antragsverfahrens beifügen.
  • Lesen Sie Ihr Projekt vor dem Einreichen noch einmal sorgfältig durch. Beachten Sie, dass mit der Einreichung Ihres Projekts das Auswahlverfahren beginnt und keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden können.
  • Alle Förderanträge werden von uns mit besonderer Sorgfalt geprüft, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir werden uns daher so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
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